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   KG, 21.03.1995 - 1 W 2563/94   

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https://dejure.org/1995,3163
KG, 21.03.1995 - 1 W 2563/94 (https://dejure.org/1995,3163)
KG, Entscheidung vom 21.03.1995 - 1 W 2563/94 (https://dejure.org/1995,3163)
KG, Entscheidung vom 21. März 1995 - 1 W 2563/94 (https://dejure.org/1995,3163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 3 Abs. 2, 235 § 1; DDR-RAG § 25 Abs. 2; DDR-ZGB § 371 Abs. 2 und 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung eines Testamentsvollstreckers nach dem Recht der ehemaligen DDR; Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Tod des Erblassers in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1976 und 2. Oktober 1990 mit letztem Wohnsitz im alten Bundesgebiet; Anordnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung eines für ein Grundstück in der ehemaligen DDR eingesetzten Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 157
  • FamRZ 1995, 1451
  • Rpfleger 1995, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

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  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

    Nach dem Erbschein ist mithin davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundvermögen in K... infolge einer Nachlassspaltung (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 21.03.1994 - 1 W 2563/94 - Rn. 4; BGH Beschluss vom 30.11.1994 - IV ZR 49/94 m.w.N.) um gegenüber dem sonstigen - und nur insoweit der Testamentsvollstreckung unterfallenden - Nachlass selbständigen Nachlass handelt.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

    Nach dem Erbschein ist mithin davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundvermögen in K... infolge einer Nachlassspaltung (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 21.03.1994 - 1 W 2563/94 - Rn. 4; BGH Beschluss vom 30.11.1994 - IV ZR 49/94 m.w.N.) um gegenüber dem sonstigen - und nur insoweit der Testamentsvollstreckung unterfallenden - Nachlass selbständigen Nachlass handelt.
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